Überblick über die Kosten der Behandlung

Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden akzeptiert

  • KassenpatientInnen: Solange die gesetzliche Krankenkasse die Vergütung übernimmt, entstehen für den/die PatientIn keine zusätzlichen Kosten (es sei denn er/sie erscheint zu einem vereinbarten Termin nicht - siehe Ausfallhonorar*).
  • Individuelle Gesundheitsleistungen, für welche die Kasse nicht aufkommt, werden gesondert in Rechnung gestellt (hierzu gehören z. B. Paar- und Familientherapie, z. T. Biofeedback, z. T. Testdiagnostik).
  • PrivatpatientInnen: Die Leistungen werden nach den Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
  • Paar- und Familientherapie etc. wird gesondert in Rechnung gestellt (wird in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen).

Kosten, die in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen werden

(siehe auch unter Coaching)

  • Paar- bzw. Familientherapie: Das Honorar für eine Doppelstunde (100 Min.) beträgt EUR 250,00.
  • Biofeedback: Das Honorar ist abhängig von Dauer und Art der Anwendung und wird in Anlehnung an vergleichbare Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Ausnahme: im Rahmen einer hierfür genehmigten Verhaltenstherapie entstehen keine Kosten.
  • Persönlichkeitsentwicklung, Selbsterfahrung, Individuation, Coaching
  • Teamentwicklung/-coaching, Supervision

* Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert. Die einzelnen Termine werden jeweils einvernehmlich vereinbart und sind dann für den/die KlientIn/PatientIn zu festen Zeiten reserviert. Dadurch wird gewährleistet, dass keine lästigen Wartezeiten entstehen. Dies bedeutet jedoch, dass Termine, die der/die KlientIn/PatientIn nicht wahrnimmt, in der Regel nicht anderweitig besetzt werden können (da es in einer Bestellpraxis kein Wartezimmer voller wartender Patienten gibt). Der Arzt/Psychotherapeut ist deshalb berechtigt, alle reservierten Stunden, die vom Patienten/von der Patientin nicht wahrgenommen wurden, unabhängig vom Grund der Verhinderung, dem Patienten /der Patientin privat als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Deswegen ist v.a. aus organisatorischen Gründen eine rechtzeitige Absage von vereinbarten Terminen erforderlich. Wenn abgesagte Termine anderweitig wieder belegt werden können, werden diese nicht in Rechnung gestellt.